Ihr Anwalt für Vorsorgevollmachten

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine andere Person bevollmächtigt werden, alle oder einzelne Geschäfte mit rechtlicher Wirkung für den Vollmachtgeber vorzunehmen, insbesondere für den Fall, dass derVollmachtgeber aufgrund Alters oder Krankheit nicht mehr selbst handeln kann. Durch eine Vorsorgevollmacht kann in den meisten Fällen eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden. Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht setzt allerdings volles Vertrauen in die zu bevollmächtigende Person voraus.

 

Oliver Meyer

Oliver Meyer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht

 

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