Ihr Anwalt für Vermögensauseinandersetzung
Unter einer Vermögensauseinandersetzung versteht man eine Regelung der Eheleute zu sonstigen mit einer Trennung und/oder Scheidung mittelbar zusammen hängenden Fragen, insbesondere die Vermögensauseinandersetzung von gemeinsamen Immobilen und Verbindlichkeiten wie auch sonstigen Zuwendungen der Ehegatten untereinander oder von Dritten, z.B. den Schwiegereltern.
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Oliver MeyerRechtsanwalt |
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