Ihr Anwalt für Vermögensauseinandersetzung

Unter einer Vermögensauseinandersetzung versteht man eine Regelung der Eheleute zu sonstigen mit einer Trennung und/oder Scheidung mittelbar zusammen hängenden Fragen, insbesondere die Vermögensauseinandersetzung von gemeinsamen Immobilen und Verbindlichkeiten wie auch sonstigen Zuwendungen der Ehegatten untereinander oder von Dritten, z.B. den Schwiegereltern.

 

Oliver Meyer

Oliver Meyer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht

 

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