Ihr Anwalt für Unterhaltsrecht
Bei Trennung und/oder Scheidung ist die Frage von Unterhalt zu klären, sowohl der Unterhalt für einen der Ehegatten, der die Kinder betreut oder geringere Einkünfte als der andere Ehegatte hat,wie auch der Unterhalt für die gemeinsamen Kinder, auch der Unterhalt nach Eintritt der Volljährigkeit der Kinder.
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Oliver MeyerRechtsanwalt |
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