Ihr Anwalt für Testamente
Mit einem Testament kann der Erblasser die gesetzliche Erbfolge vermeiden und seinen letzten Willen zur Erbfolge, zur Verteilung, aber auch zu sonstigen letztwilligen Verfügungen wie Vermächtnis und Auflage erklären. Ein Testament kann eigenhändig oder auch öffentlich errichtet werden.
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Oliver MeyerRechtsanwalt |
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