Ihr Anwalt für Steuerstrafrecht
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Jens KleinRechtsanwalt |
Das Steuerstrafrecht ist eines der komplexesten Gebiete des Strafrechts. Der Betroffene des Verfahrens sieht sich meistens nicht nur plötzlich mit einer größeren Anzahl von Steuerfahndern im Rahmen einer Hausdurchsuchung konfrontiert, sondern auch dem sich daran anschließenden Steuerstrafverfahren inklusive einer drohenden nachträglichen Steuerfestsetzung nebst Zinsen.
Für einige Betroffene stellt dies neben der drohenden Geld- oder Freiheitsstrafe ein finanzielles Problem dar.
Diese Situation, mit der der Betroffene plötzlich konfrontiert wird und sich regelmäßig nicht darauf einstellen kann, führt oft dazu, dass von ihm Angaben zur Sache gemacht werden, die später im Ermittlungsverfahren gegen ihn verwendet werden können. Wir empfehlen daher unbedingt vom Schweigerecht, das jedem Betroffenen zusteht, zunächst Gebrauch zu machen und unverzüglich einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dies darf dem Betroffenen auf keinen Fall verweigert werden.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass durch eine Selbstanzeige ein Steuerstrafverfahren vermieden werden kann. Hieran sind allerdings gewisse Voraussetzungen geknüpft, über die der Betroffene von uns beraten wird.
Wir betreuen Sie auf folgenden Rechtsgebieten



