Ihr Anwalt für Pflichtteilsrecht
Wer als Abkömmling durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen ist, erhält den Pflichtteil, wobei der Pflichtteil wertmäßig der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Der Pflichtteil steht auch dem Ehegatten und den Eltern des Erblassers grundsätzlich zu.
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Oliver MeyerRechtsanwalt |
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