Ihr Anwalt für Erbverträge
Mit einem Erbvertrag verpflichtet sich eine Person gegenüber Dritten oder auch wechselseitig, zur Übertragung von Vermögen auf den Todesfall. Der Erblasser kann durch Erbvertrag mit bindender Wirkung einen Erben einsetzen, ein Vermächtnis oder eine Auflage anordnen.
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Oliver MeyerRechtsanwalt |
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