Ihr Anwalt für Erbauseinandersetzung

Wenn Sie sich mit anderen Personen in einer Erbengemeischaft befinden, hat jeder Erbe in aller Regel einen gesetzlichen Anspruch auf Erbauseinandersetzung. Sollten die Erben sich nicht über eine Erbauseinandersetzung einigen können, was oft der Fall ist, kann versucht werden über das Nachlassgericht eine Erbauseinandersetzung herbeizuführen, ansonsten muß eine sogenannte Erbteilungsklage geführt werden.

 

Oliver Meyer

Oliver Meyer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht

 

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