Ihr Anwalt für Erbauseinandersetzung
Wenn Sie sich mit anderen Personen in einer Erbengemeischaft befinden, hat jeder Erbe in aller Regel einen gesetzlichen Anspruch auf Erbauseinandersetzung. Sollten die Erben sich nicht über eine Erbauseinandersetzung einigen können, was oft der Fall ist, kann versucht werden über das Nachlassgericht eine Erbauseinandersetzung herbeizuführen, ansonsten muß eine sogenannte Erbteilungsklage geführt werden.
![]() |
Oliver MeyerRechtsanwalt |
Wir betreuen Sie auf folgenden Rechtsgebieten



