Ihr Anwalt für Eheverträge

Unter Ehevertrag versteht man eine vertragliche Vereinbarung von Eheleuten zur Regelung ihrer Rechtsverhältnisse während bestehender Ehe wie auch im Falle von Trennung und/oder Scheidung. Ein Ehevertrag, der notariell zu beurkunden ist, kann vor Eingehung der Ehe, während der Ehe oder aber auch bei Trennung und/oder Scheidung als sogenannte Scheidungsvereinbarung, abgeschlossen werden mit dem Vorteil, dass damit beide Eheleute selbst für sich bzw. ihre Ehe eine klare vertragliche Grundlage, z.B. zum Güterstand, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Hausrat, Ehewohnung etc., schaffen können.

 

Oliver Meyer

Oliver Meyer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht

 

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