Ihre Anwälte für Arztstrafrecht
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Jens KleinRechtsanwalt |
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Rüdiger BetzRechtsanwalt |
Inhaltsübersicht über Arztstrafrecht
Jedes Strafverfahren stellt für einen Arzt eine existenzielle Bedrohung dar. Neben der strafrechtlichen Verurteilung muss der Arzt auch berufliche Konsequenzen fürchten, bis hin zur Anordnung eines Berufsverbotes.
Das Ziel unserer anwaltlichen Tätigkeit ist es daher in erster Linie, zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen.
In diesem Zusammenhang kann dem betroffenen Arzt nur nachdrücklich empfohlen werden, sich schnellstmöglich unseres fachkundigen anwaltlichen Beistandes zu bedienen.
Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Arztstrafrechts und stehen Ihnen während des gesamten Strafverfahrens mit Rat und Tat zur Seite.
U.a.:
- Ärztliche Aufklärungsfehler
- Ärztliche Behandlungsfehler
- Verletzungen der ärztlichen Schweigepflicht
- Abrechnungsbetrug
- Vorteilsannahme
- Bestechlichkeit
- Fahrlässige Tötung
- Fahrlässige Körperverletzung
- Berufsrechtliche Konsequenzen
- Verstöße gegen das Arzneimittelgesetzt (AMG)
Haben Sie Fragen an uns? Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach kurzfristig einen Termin oder rufen Sie uns an.
Wir betreuen Sie auf folgenden Rechtsgebieten




