Ihre Anwälte für Arbeitsrecht
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Otmar GannsRechtsanwalt |
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Mathias WeikRechtsanwalt |
Unsere Kanzlei berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Einen Schwerpunkt bildet hierbei das Kündigungs- bzw. Kündigungsschutzrecht. Will sich ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung zur Wehr setzen, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einlegen. Dies gilt auch für Änderungskündigungen, bei denen der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ebenfalls kündigt, gleichzeitig aber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen anbietet. In der Regel findet drei bis vier Wochen nach Einreichung der Klage ein Gütetermin beim Arbeitsgericht statt. Dieser Termin dient der Herbeiführung einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien und endet häufig mit dem Abschluss eines Vergleichs. In der Regel akzeptiert hierbei der Arbeitnehmer die Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Im Idealfall werden hierbei auch alle andere offenen Fragen (restliche Gehalts- oder Urlaubsansprüche, Überstundenvergütung, Arbeitszeugnis etc.) geregelt. Auch Fragen betreffend die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere der Bezug von Arbeitslosengeld sowie die Vermeidung von Sperrzeiten, sollten bereits im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens erörtert werden.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer arbeitsrechtlichen Beratungstätigkeit liegt im Arbeitsvertragsrecht. Gerne überprüfen wir Ihren neuen Arbeitsvertrag oder beraten Sie im Hintergrund bei Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber. Für Arbeitgeber entwerfen wir – abgestimmt auf die individuellen Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses – Arbeitsverträge oder überprüfen die verwendeten Arbeitsverträge daraufhin, ob die dortigen Regelungen im Konfliktfall einer arbeitsgerichtlichen Inhaltskontrolle standhalten.
Wir betreuen Sie auf folgenden Rechtsgebieten




